Erstes Risiko
Insbesondere für mitversicherte Kosten in vielen Versicherungszweigen ist die Versicherung auf Erstes Risiko typisch. Das heißt: Die Kosten bis zur jeweils vereinbarten Summe werden vom Versicherer übernommen. Alle darüber hinaus gehenden Kosten gehen zu Lasten des Versicherungsnehmers. Eine Versicherungswertermittlung und damit eine Unterversicherung kann es bei diesen Positionen naturgemäß nicht geben.
Beispiel
Fallen jedoch im Schadenfall tatsächlich 70.000 EUR Kosten an, werden hiervon 50.000 EUR übernommen. Die verbleibenden 20.000 EUR gehen zu Lasten des Kunden.
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