Explosionsklausel
In die Betriebhaftpflichtversicherung wird regelmäßig eine Explosionsklausel aufgenommen, wonach kein Versicherungsschutz besteht für Schäden infolge vorschriftswidrigen Umgangs mit brennbaren oder explosiblen Stoffen. Unter Vorschriften in diesem Sinne sind nicht nur Gesetze und Rechtsverordnungen zu verstehen, sondern auch andere Feuer- und Unfallverhütungsvorschriften, sofern sie von einer zuständigen Stelle aufgrund gesetzlicher Ermächtigungen erlassen worden sind. Hierzu zählen Gebrauchsanweisungen des Herstellers eines Produkts nicht.
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