Familienversicherter
Der Begriff Familienversicherter bedeutet, daß in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über die Familienversicherung Ehepartner und Kinder ohne zusätzlichen Beitrag in die Versicherung einbezogen, wenn diese im Inland wohnen, nicht selbst versicherungspflichtig oder privat versichert sind sowie ein Gesamteinkommen von weniger als einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße beziehen (Bezugsgröße 2009: 2.520 EUR West, 2.135 EUR Ost).
Kinder sind bis zur Volljährigkeit mitversichert, darüber hinaus bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind oder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden.
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