Ferienhaus
Der Versicherungsnehmer hat Versicherungsschutz als Inhaber eines im Inland gelegenen und nur zu Wohnzwecken genutzten Ferienhaus (Abschnitt 1.3 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Private Haftpflichtversicherung).
Versichert ist dabei die Haftung
aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
aus Vermietung von mehreren vermieteten Zimmern (Wohnräumen) oder Betten, die je nach Tarif unterschiedlich begrenzt sein können. Auch die Vermietung von Wohnungen, Garagen und Gewerberäumen ist in neueren Privathaftpflichttarifen teilweise mitversichert
aus Bauherrenhaftung
aus früherem Besitz
der Insolvenzverwalter in dieser Eigenschaft
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