Forderungsübergang
Ein Forderungsübergang bedeutet, daß der Anspruch auf Schadenersatz gegen Dritte, der von einer Haftpflichtversicherung oder einer Rechtsschutzversicherung befriedigt wird, geht auf den Versicherer über (§ 67 VVG a.F.). Der Versicherer kann daraufhin diese Ansprüche gegen den Schädiger weiter durchsetzen, wenn eine Regressmöglichkeit besteht.
Beispiel
Da der Autofahrer bedingungsgemäß eine Obliegenheitsverletzung begangen hat, die zur Leistungsfreiheit führt, wird der Haftpflichtversicherer bei ihm Regress nehmen.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Frachtführer