Führerscheinklausel
Die sogenannte Führerscheinklausel besagt, das der Fahrer eines Fahrzeugs über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen muss, wenn er auf öffentlichen Straßen unterwegs ist. Ansonsten stellt dies eine Obliegenheitsverletzung dar, die zur (teilweisen) Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.
Gegenüber Dritten bleibt allerdings der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung bestehen. Dafür riskiert der Versicherungsnehmer einen Regress des Versicherers.
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