Gemeiner Wert
Der Gemeiner Wert gehört zu den Definitionen des Versicherungswertes. Gemeiner Wert ist der erzielbare Verkaufspreis für eine Sache.
Der gemeine Wert kommt als Versicherungswert beispielsweise in folgenden Versicherungszweigen in Frage:
Transportversicherung: Regulärer Versicherungswert nach § 6 ADB 1963.
Wohngebäudeversicherung, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft nicht mehr für ihren eigentlichen Zweck nutzbar sind (§ 9 Abs. 4 VGB 2000).
Hausratversicherung: Sachen, die für ihren Zweck nicht mehr benutzt werden (§ 12 Abs. 4 VHB 2000).
Sachversicherung auf Basis von Einzelbedingungen: Abbruchhäuser sowie Inventar, das nicht mehr zu seinem Zweck gebraucht wird (z.B. § 5 AFB 87).
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