Gruppenversicherung
Die Gruppenversicherung ist eine Vertragsform für die Private Krankenversicherung. In einem Vertrag werden mehrere Personen versichert. Sie können von Firmen für ihre Angestellten oder von Vereinigungen und Kammern für ihre freiberuflichen bzw. selbstständigen Mitglieder abgeschlossen werden.
Der Versicherer erreicht Kostenvorteile bei der Verwaltung solcher Verträge. Die Versicherten in Gruppen- und Kollektivversicherungen können je nach konkreter Ausgestaltung folgende Vorteile in Anspruch nehmen:
Verzicht auf Gesundheitsprüfung
Verzicht auf den Einwand von Vorerkrankungen
Verzicht auf die allgemeinen und besonderen Wartezeiten
Beitragsnachlässe in einer Größenordnung zwischen 5 und 10 Prozent des Tarifbeitrags
Mitversicherung der Organe der Gruppenspitze (Versicherungsnehmer, dem die Gestaltungsrechte am Gruppenversicherungsvertrag zustehen)
Mitversicherung von Familienangehörigen
Gewinnbeteiligung bei günstigem Verlauf
Recht auf Abschluss von Einzelverträgen nach Ausscheiden aus dem Gruppenversicherungsvertrag unter Anrechnung erworbener Rechte und Alterungsrückstellungen.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Gabelstapler