Industrie Strafrechtsschutzversicherung
Insbesondere auf dem Gebiet des Wirtschafts-, Produkt- und Umweltstrafrechts können verantwortliche Mitarbeiter in Unternehmen in langwierige und kostenintensive Ermittlungsverfahren verwickelt werden. Mit der Industrie Strafrechtsschutzversicherung bzw. Spezial Strafrechtsschutz bieten mehrere Rechtsschutzversicherer in Ergänzung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung (ARB) eine speziell auf diese Risiken zugeschnittene Police an.
Gegenstand der Industrie Strafrechtsschutzversicherung
Der Versicherer übernimmt die Kosten im Zusammenhang mit einer notwendigen Rechtsverteidigung, wenn einer versicherten Person die Verletzung von Vorschriften des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts vorgeworfen wird. Der Vorwurf der Ermittlungsbehörden muss sich auf Handlungen oder Unterlassungen beziehen, die den Versicherten in ihrer Funktion als Mitarbeiter des Unternehmens zuzuordnen sind.
Hierbei werden sowohl die fahrlässig und vorsätzlich begehbaren Delikte (z. B. Körperverletzung) als auch die nur vorsätzlich begehbaren Delikte (z. B. Betrug) erfasst. Kommt es allerdings wegen eines nur vorsätzlich begehbaren Deliktes zur einer rechtskräftigen Verurteilung, entfällt insofern der Versicherungsschutz rückwirkend und der Versicherte hat dem Versicherer die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten.
Die Deckung richtet sich vor allem auf folgende Betätigungsbereiche eines Rechtsanwalts, in denen dessen Einschaltung erforderlich wird:
Verteidigung in Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie in standes- und disziplinarrechtlichen Verfahren,
Tätigkeit bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen ,
Tätigkeit in Verwaltungsverfahren vor deutschen Behörden und Gerichten, die dazu dient, die Verteidigung in eingeleiteten versicherten Verfahren zu unterstützen,
Tätigkeit in Besteuerungsverfahren vor deutschen Behörden und Gerichten, die dazu dient, die Verteidigung in Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren zu unterstützen oder deren Einleitung zu verhindern,
Beratung und Betreuung von Zeugen ,
Vertretung des versicherten Unternehmens bei Verfahren gegen zunächst nicht namentlich benannte Personen (sog. Firmenstellungnahme).
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