Informationspflichten in allen Versicherungszweigen
Der Versicherer unterliegt Informationspflichten in allen Versicherungszweigen und hat dem Versicherungsnehmer mitzuteilen (Auszüge):
Identität des Versicherers, Sitz, Eintragung im Handelsregister, ladungsfähige Anschrift
Hauptgeschäftstätigkeit und Aufsichtsbehörde
Angaben über Garantiefonds
Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere die geltenden Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen sowie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung
Gesamtpreis inklusive Steuern, Einzelprämien bei mehreren rechtlich selbstständigen Verträgen
Sonstige Kosten und Gebühren
Fälligkeit, Zahlungsweise
Befristung der Gültigkeitsdauer von Angeboten
Spezielle Risikobelehrung bei Versicherungen mit Finanzmarktrisiken
Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes, Antragsbindefrist
Widerrufsrecht und dessen Bedingungen
Laufzeit, ggf. Mindestlaufzeit des Vertrags
Kündigungsmöglichkeiten
Anwendbares Recht und Gericht
Außergerichtliche Streitschlichtung und Beschwerdemöglichkeit bei der Versicherungsaufsicht (§ 1 VVG-InfoV)
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