Informationspflichten in der Krankenversicherung
Der Versicherer unterliegt Informationspflichten in der Krankenversicherung und hat dem Versicherungsnehmer insbesonders mitzuteilen (Auszüge):
Einkalkulierte Vermittlungs- und Abschlusskosten
Sonstige einkalkulierte Kosten
Angaben zu Auswirkungen steigender Krankheitskosten auf den Beitrag
Hinweise auf Beitragsbegrenzungsmöglichkeiten im Alter
Aufklärung über den weitgehenden Ausschluss einer Rückkehr von der PKV (Private Krankenversicherung) in die GKV und über steigende Beiträge im Alter
Übersicht einer fiktiven Beitragsentwicklung der letzten zehn Jahre (§ 3 VVG-InfoV-Entwurf 18.6.2007)
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