Informationspflichten in der LV, BUV und UNV mit Prämienrückgewähr
Der Versicherer unterliegt gegenüber dem Versicherungsnehmer Informationspflichten in der Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, sowie der BUV mit Prämienrückgewähr und hat besonders mitzuteilen (Auszüge):
Einkalkulierte Vermittlungs- und Abschlusskosten
Sonstige einkalkulierte Kosten
Art der Überschussermittlung und -beteiligung sowie Garantieleistungen
Rückkaufswerte sowie garantierte Rückkaufswerte
Mindestversicherungsbetrag bei Umwandlung in eine prämienfreie oder -reduzierte Versicherung
Bei Fondslebensversicherungen Angabe über die enthaltenen Fonds
Allgemeine Angaben zur Besteuerung
Modellrechnung in der
Aufklärung in der Berufsunfähigkeitsversicherung über die verschiedenen verwendeten Begriffe (§ 2 VVG-InfoV-Entwurf 18.6.2007)
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