Informationspflichten während der Vertragslaufzeit
Durch die allgemeinen Informationspflichten während der Vertragslaufzeit Mitgeteilt müssen vor allem Änderungen bei grundlegenden Angaben des Risikoträgers (Versicherer, Sitz, Anschrift), Änderungen am Vertrag und in der Lebensversicherung an den eingerechneten sonstigen Kosten, Überschussbeteiligungen und Rückkaufswerten mitgeteilt werden. Für die Private Krankenversicherung gibt es besondere Hinweispflichten bei Prämienerhöhungen, u. a. zum Tarifwechselrecht (§ 6 VVG-InfoV-Entwurf 18.6.2007).
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