Innenanspruch
Unter Innenanspruch versteht man Schadenersatzansprüche, die vom Unternehmen als Versicherungsnehmer gegen Betriebsangehörige als versicherte
Personen erhoben werden. Grundsätzlich sind derartige Ansprüche nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung. Eine Ausnahme bildet etwa die , die Schadenersatzansprüche des Unternehmens gegen einen versicherten Unternehmensleiter (z.B. Geschäftsführer) einschließt.
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