Krankengeld
Das Krankengeld ist eine Leistungsart durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Es dient zum Einkommensersatz während einer Zeit der Arbeitsunfähigkeit und beträgt maximal 70 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze bzw. maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens (§ 47 SGB V). Hiervon werden allerdings noch die Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosen-, Rentenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen.
Das Krankengeld wird ab dem Tag, der auf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt (oder ab dem Tag einer Einweisung in eine stationäre Behandlung), für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Angestellte erhalten es erst ab dem 43. Tag, da sie einen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit besitzen. Diese werden auf die maximale Zahlungsdauer des Krankengeldes angerechnet.
Erkrankt ein Kind unter zwölf Jahren, kann der Versicherte bis zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr (Alleinerziehende 20 Arbeitstage) Krankengeld beziehen, um die Kinderpflege in dieser Zeit zu übernehmen (§ 45 SGB V). Die Private Krankenversicherung bietet spezielle Zusatztarife, in denen die Krankengeld Zahlungen in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden können.
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