Krankenhaustagegeldversicherung
Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine Leistungsart der Privaten Krankenversicherung (PKV). Die Private Krankenversicherung leistet bei Krankenhausaufenthalten pro Tag das vereinbarte Krankenhaustagegeld. Damit kann der Versicherte zusätzliche Kosten abdecken, die ihm im Krankenhaus entstehen (Beispiel: Zuzahlungen des gesetzlich Versicherten, Verpflegung, Telefon) oder Mehraufwendungen, die privat (Beispiel: Kinderbetreuung) oder im Betrieb (Beispiel: Stellvertretung) entstehen.
Der privat Versicherte kann beim Verzicht auf Wahlleistungen im Krankenhaus ein Krankenhaustagegeld als Ausgleich erhalten.
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