Kurkostenbeihilfe
Eine Kurkostenbeihilfe wird bis zur vereinbarten Summe übernommen, wenn die versicherte Person nach einem Unfall innerhalb von drei Jahren eine Kur zur Erholung von den Unfallfolgen antritt und die Kosten nicht von einer gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden. Der Versicherte muss nachweisen, dass die Kur medizinisch notwendig ist und in Zusammenhang mit dem Unfall steht.
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