Lawinen
Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.
In der Sturmversicherung sind Schäden durch Lawinen ausgeschlossen (Abschnitt A § 4 a) AStB 2008; Abschnitt A § 3 Abs. 4 a) VGB 2008 der Wohngebäudeversicherung; Abschnitt A § 4 Abs. 3 VHB 2008 der Hausratversicherung). Hierfür kann eine Versicherung gegen Elementarschäden aufkommen.
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