Luftprodukthaftpflichtrisiko
Das gesamte Luftprodukthaftpflichtrisiko wird mit Rücksicht auf die hierfür erforderlichen speziellen Deckungen aus dem Produkthaftpflichtmodell ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn sich aus den gesamten Umständen (z. B. Art der Produkte, Person des Bestellers) nicht ergibt, dass die gelieferten Teile für den Bau von Luftfahrzeugen oder den Einbau in Luftfahrzeuge bestimmt waren, das Erfordernis des Abschlusses einer Luftfahrtprodukt Haftpflichtversicherung also nicht erkannt werden konnte.
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