Manifestation
Der Versicherungsfall Manifestation ist nach der Definition in der Umwelthaftpflichtversicherung in dem Zeitpunkt eingetreten, in dem der nachprüfbar erste Schaden festgestellt werden kann, der aus der Umweltbeeinflussung resultiert. Wichtig ist die Bestimmung für die Frage der Ersatzpflicht eines Schadens, die sich danach bestimmt, ob zum Zeitpunkt des bedingungsgemäßen Versicherungsfalls der Vertrag zur Haftpflichtversicherung bestanden hat.
Beispiel
Hierbei kommt es nicht darauf an, ob zu diesem Zeitpunkt bereits Ursache oder Umfang des Schadens oder die Möglichkeit zur Erhebung von Haftpflichtansprüchen erkennbar war. (Abschnitt 4 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflicht-Modell)
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