Maximierung
Die Maximierung bedeutet eine Begrenzung der Ersatzleistung der Haftpflichtversicherung auf ein Mehrfaches (z.B. das Doppelte) der vereinbarten Versicherungs-/ Deckungssummen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Ziffer 6.2 AHB 2008) – sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Maximum