Pensionsfonds
Selbstständige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer bzw. seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen einräumt. Der Pensionsfonds eignet sich sowohl für die arbeitgeberfinanzierte bAV als auch die arbeitnehmerfinanzierte bAV.
Eine Zulagenförderung nach § 10a EStG (Riester Rente) ist möglich. Die steuerbegünsigte Umwandlung von Entgelt ist auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze beschränkt.
Im Gegensatz zur Pensionskasse legt der Pensionsfonds seine Mittel wesentlich stärker rendite-, damit aber auch risikoorientiert an. Seine Leistungen müssen durch den Pensionssicherungsfonds (PSV) abgesichert werden.
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