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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Private Krankenversicherung bedeutet.

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Private Krankenversicherung - Definition

Private Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung (PKV) kann als Vollversicherung abgeschlossen werden. Dafür kommen zum einen höherverdienende Angestellte (Bruttojahrsgehalt von mindestens 62.550 Euro) und versicherungspflichtige Selbstständige in Frage, die die PKV als Ersatz einer GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) nutzen (so genannte substituierende Krankenversicherung) oder andere Personen, die in der GKV versicherungsfrei sind und sich deshalb dort nicht versichern können.
Die Private Krankenversicherung kann aber auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. für Beamte) oder Zusatzversicherungsschutz bieten (Zusatzversicherung, z.B. Auslandsreise Krankenversicherung). Wesentliche Unterschiede zur GKV bestehen in folgenden Punkten:
Grüner Pfeil nach rechts Risikoadäquate Beiträge: Jede versicherte Person erfordert einen Beitrag abhängig von Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitssituation.
Grüner Pfeil nach rechts Geldleistungsprinzip: Privatversicherte zahlen in der Regel die Liquidation der Leistungserbringer selbst und erhalten die versicherten Kosten vom Krankenversicherer in Geld erstattet.
Grüner Pfeil nach rechts Vertragsfreiheit: Der Versicherte entscheidet mit Ausnahme der substituierenden Krankenversicherung zur Befreiung aus der Versicherungspflicht in der GKV frei über den Umfang und die Dauer des Bestehens des gewünschten Versicherungsschutzes.
Grüner Pfeil nach rechts Leistungsverbesserungen: Die PKV (Private Krankenversicherung) bietet in verschiedenen Punkten deutlich verbesserte Leistungen gegenüber der GKV.
Grüner Pfeil nach rechts Geringere Abhängigkeit von demografischen Entwicklungen: Jeder Versicherte spart eine Alterungsrückstellung aus seinen Beiträgen an, die die private Krankenversicherung weniger anfällig macht für das ungünstiger werdende Verhältnis zwischen Beitragszahlern (Arbeitnehmern) und Leistungsempfängern. Allerdings schützt dies nicht vor dem steigenden Durchschnittsalter.

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