Produktumweltschäden
Gemäß Ziffer 7.10 AHB 2008 verbleibt das herkömmliche Umwelt-Produkthaftpflichtrisiko (z.B. Produktumweltschäden durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser durch chemische Produkte bei deren Verwendung durch den Abnehmer) in der Produkt- / Betriebhaftpflichtversicherung und wird nicht der Umwelthaftpflichtversicherung zugeordnet. Um Deckungslücken im Vergleich zur Umwelt Haftpflichtversicherung zu vermeiden, ist es empfehlenswert, den dort enumerativ aufgeführten Versicherungsschutz für bestimmte Arten von reinen Vermögensschäden (z.B. Schäden aus der Verletzung von Aneignungsrechten) in die Umwelt Produktdeckung zu übertragen.
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