Protektor
Die Protektor Lebensversicherungs-AG hat die Aufgabe, die Verträge in Not geratener Lebensversicherer zu übernehmen und fortzuführen. Alle Lebensversicherung Anbieter in Deutschland sind zur Beteiligung an Protektor verpflichtet. Die Mitgliedschaft eines Lebensversicherers im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ist satzungsgemäß an eine Beteiligung an der Auffanggesellschaft verpflichtet. Jeder Lebensversicherer wird bei Bedarf bis maximal 1 Prozent seiner Kapitalanlagen zur Sanierung der Bestände zur Verfügung stellen.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Provision