Sachschaden
Als Sachschaden bezeichnet man den Schaden an einer Sache (Beschädigung, Zerstörung). Der Geschädigte kann die Wiederherstellung durch Reparatur sowie einen Ersatz des Minderwertes, der durch die Tatsache einer vorherigen Beschädigung entsteht, verlangen. Ist die Wiederherstellung nicht möglich, kann eine Ersatzbeschaffung verlangt werden. Außerdem sind Kosten wie Ersatzfahrzeug, Abschleppen, Gutachten oder Einschaltung eines Anwalts zur Durchsetzung der Schadenersatzforderung vom Schädiger zu zahlen.
Ein Schadenersatz darf nicht zur Bereicherung dienen, es ist der bisherige Zustand der Sache wiederherzustellen.
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