Sachversicherungen
Bei den nachfolgenden Versicherungssparten (Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung) sind Sachwerte wie Gebäude, technische und kaufmännische Betriebseinrichtungen, aber auch Vorräte und der Hausrat Gegenstand der Sachversicherungen.
Ein Sachschaden ist Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers. Typische Sachrisiken sind:
Feuer und Explosion
Naturkatastrophen
Stürme
Überschwemmungen
Erdbeben
Erweiterte Gefahren (Extended-Coverage)
Innere Unruhen und böswillige Beschädigung
Fahrzeuganprall und Gebäudeeinsturz
Überschallknall
Flüssigkeits- und Schmelzschaden (Gießereien)
Sprinklerleckage
Radioaktive Kontamination
Nebengefahren
Einbruch-Diebstahl
Leitungswasser
Glasbruch
Erstrisikoversicherung
Die Versicherungssumme in der Feuerversicherung muss mit dem Versicherungswert übereinstimmen. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, liegt eine Unterversicherung vor. Bei Erstrisikoversicherungen leistet der Versicherer hingegen unabhängig von einem Versicherungswert bis zur Höhe der Versicherungssumme, ohne Unterversicherung geltend machen zu können.
Der VN kann die Versicherungssumme ohne Rücksicht auf den Wert der versicherten Sachen nach dem Entschädigungsbedarf ausrichten. Das ist der Betrag, den er anlässlich eines versicherten Schadenereignisses maximal zur Behebung des Schadens aufwenden muss.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Sachverständigenverfahren