Schadenereignistheorie
Der Versicherungsfall ist nach der Schadenereignistheorie in dem Zeitpunkt entstanden, in dem der Schaden eingetreten ist. Wichtig ist die Bestimmung für die Frage der Ersatzpflicht eines Schadens, die sich danach bestimmt, ob zum Zeitpunkt des bedingungsgemäßen Versicherungsfalls des Vertrages für die Private Haftpflichtversicherung bestanden hat.
Die Schadenereignistheorie ist die übliche Schadendefinition in den meisten Haftpflichtversicherungen.
Beispiel
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen.
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