Schmuck
Schmuck gehört zu den Wertsachen, die mit bestimmten Begrenzungen in der Hausratversicherung mitversichert sind (Abschnitt A § 13 VHB 2008).
Schmuck kann aber auch über eine besondere Versicherung nach den Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Juwelen, Schmuck- und Pelzsachen im Privatbesitz versichert werden und ist dann aus dem Hausratversicherungsschutz automatisch ausgeschlossen (Abschnitt A § 6 Abs. 4 f) VHB 2008).
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