Solarheizung
Eine Solarheizung ist im Rahmen der Leitungswasserversicherung ist der Austritt von Wasser und anderen wärmetragenden Flüssigkeiten mitversichert (Abschnitt A § 3 VGB 2008 der Wohngebäudeversicherung, Abschnitt A § 1 Abs. 1 AWB 2008).
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