Sturmversicherung
Gegenstand der Sturmversicherung
Schäden an den versicherten Sachen durch Sturm, die
auf der unmittelbaren Einwirkung des Sturmes auf die versicherten Sachen beruhen,
dadurch entstehen, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf die versicherten Sachen wirft,
Folge eines Sturmschadens an den versicherten Sachen oder Gebäuden sind, in denen sich versicherte Sachen befinden,
durch Niederreißen oder Ausräumen an den versicherten Sachen entstanden sind,
bei einem Sturmschaden abhandengekommen sind.
Die Leistungen des Versicherers umfassen die Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Sturm zerstört oder beschädigt werden. Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Entschädigung wird geleistet für
Ermittlungs- und Feststellungskosten, soweit diese geboten waren,
Schadenminderungskosten,
abhandengekommene versicherte Sachen,
Schäden durch Niederreißen oder Ausräumen,
an den versicherten Sachen entstandene Schäden.
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