Überschussverteilung
Das Versicherungsaufsichtsgesetz verpflichtet die Lebensversicherung, die zu viel erhobenen Beiträge an die VN zurückzuerstatten. In der Praxis zahlen die Lebensversicherer über 90 Prozent der so erzielten Überschüsse an die VN zurück. Um eine gerechte Überschussverteilung vornehmen zu können, werden Abrechnungsverbände – getrennt nach Tarifformen – gebildet. So ermitteln die Lebensversicherer separat die in diesen Versicherungsformen entstandenen Überschüsse, z.B. für die Kapitallebensversicherung, vermögensbildende Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung etc.
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