Umtauschrecht
Das Umtauschrecht ist ein besonderes Recht des Versicherungsnehmers, eine Risikoversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre in eine Kapitallebensversicherung mit der gleichen oder einer niedrigeren Versicherungssumme umzutauschen. Der Vorteil liegt im Verzicht des Versicherers auf eine erneute Gesundheitsprüfung.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Umwelthaftpflichtbasisdeckung