Umwelthaftung
Die Betreiber von umweltgefährdenden Anlagen gemäß Anhang 1 zum Umwelthaftungsgesetz unterliegen der Umwelthaftung ohne Entlastungsmöglichkeit für Personen- und Sachschäden, die durch eine Umwelteinwirkung der Anlage entstehen. Die Haftung ist auf 85 Mio. EUR begrenzt.
Umwelthaftungsrisiken werden über eine spezielle Umwelt Haftpflichtversicherung abgedeckt. Lediglich Restrisiken, die nicht die genannten Anlagen betreffen, werden über eine Umwelthaftpflicht Basisversicherung für Gewerbebetriebe abgedeckt.
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