Untervermittler
Als Untervermittler bezeichnet man einen Vertreter, der für einen anderen Versicherungsvertreter oder -makler tätig wird. Der Untervermittler unterliegt den gleichen handelsrechtlichen und agenturvertraglichen Rechten und Pflichten wie ein Versicherungsvertreter.
Nach dem neuen Versicherungsvermittlerrecht muss auch der selbstständige Untervermittler eine eigene Vermögensschaden Haftpflichtversicherung abschließen. Da er nicht direkt für ein Versicherungsunternehmen tätig ist, kommt für ihn auch nicht die Privilegierung (uneingeschränkte Haftungsübernahme durch einen Versicherer) in Frage, wie sie für Ausschließlichkeitsvertreter gilt.
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