Vandalismus
Unter Vandalismus versteht man die vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung von Sachen ohne Entwendungsabsicht. Versichert ist üblicherweise der Vandalismus, der einem Einbruchdiebstahl folgt (Abschnitt A § 3 Abs. 3 AERB; Abschnitt A § 3 b) VHB 2008).
Ausgeschlossen bleibt in der Hausratversicherung der Vandalismus bei einem versuchten Einbruch oder einer versuchten Beraubung (Abschnitt A § 3 Abs. 1 VHB 2008) sowie generell der Vandalismus außen am Gebäude und Grundstück (zum Beispiel Graffiti). Jedoch sind Schäden durch mutwillige Beschädigung ohne vorherigen Einbruch über eine Zusatzklausel versicherbar.
In der Wohngebäudeversicherung sind Graffitischäden außen am Gebäude bei vielen Versicherern durch eine Zusatzklausel mitversicherbar.
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