Verrichtungen
Die Pflegebedürftigkeit wird an der Hilfsbedürftigkeit bei folgenden gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens gemessen:
Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung.
Ernährung: Mundgerechtes Zubereiten oder Aufnahme der Nahrung.
Mobilität: Selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
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