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Versicherte Sachen Hausratversicherung

Versicherte Sachen Hausratversicherung

Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Versicherte Sachen Hausratversicherung bedeutet.

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Versicherte Sachen Hausratversicherung - Definition

Versicherte Sachen Hausratversicherung

Versichert in der Hausratversicherung ist der gesamte Hausrat, das sind alle Sachen, die im Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Einschränkungen gelten für Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen.
Mitversichert sind außerdem:
Grüner Pfeil nach rechts Anbaumöbel/-küchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem gewissen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
Grüner Pfeil nach rechts Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
Grüner Pfeil nach rechts Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte, Fall-/Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen.
Grüner Pfeil nach rechts Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände – nicht aber Handelsware –, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen. Hierbei ist aber besonders zu beachten, was in der Wohnung als Versicherungsort gilt.
Grüner Pfeil nach rechts Kleintiere (z.B. Hunde, Katzen, Vögel).
Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Sachen Eigentum des Versicherungsnehmers oder anderer Personen sind. Anders ist dies bei folgenden mitversicherten Gegenständen:
Grüner Pfeil nach rechts Privat genutzte Antennenanlagen und Markisen.
Grüner Pfeil nach rechts In das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko trägt. Ausgenommen davon sind allerdings Gebäudebestandteile, die der Mieter als Ersatz für dem Gebäudeeigentümer gehörende Bestandteile eingefügt hat (Beispiel: Der Mieter baut eine Einbauküche, die ihm der Vermieter zur Nutzung überlassen hat, aus und baut eine eigene ein. Diese gehört dann nicht zu den versicherten Sachen in der Hausrat-, sondern zu denen in einer Wohngebäudeversicherung.).

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