Versicherungsbedarf Rechtsschutzversicherung
Die Private Haftpflichtversicherung schützt Personen und Firmen nur vor Schadenersatzansprüchen, die gegen diese geltend gemacht werden, deshalb wird sie auch gelegentlich als passiver Rechtsschutz bezeichnet. Sollen aber eigene Ansprüche gegen Dritte durchgesetzt werden, die auf friedlichem Weg nicht befriedigt werden, hilft die Rechtsschutzversicherung, das damit verbundene hohe Kostenrisiko zu tragen. Es besteht vor allem aus Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten, aber auch weitere Kosten können hinzukommen.
Die Rechtsschutzversicherung kann aber nicht dazu dienen, Streitigkeiten um jeden Preis per Anwalt und Gericht durchführen zu können. Zum einen muss eine Erfolgsaussicht gegeben sein, zum anderen ist die Rechtsschutzversicherung in zahlreiche Pakete (z.B. für Selbstständige, Nichtselbstständige, Firmen, Landwirtschaft) und Leistungsarten innerhalb der Pakete aufgeteilt, die zudem regelmäßig Ausschlüsse und Einschränkungen enthalten. Um die Kostenentwicklung, die sich unter anderem durch die Anhebung der BRAGO zum 1.7.2004 aktuell wieder beschleunigt, überschaubar zu halten, werden vielfach Selbstbeteiligungen vereinbart. Die Gesamtleistungen sind zudem auf eine Deckungssumme begrenzt.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Versicherungsbedarf Rentenversicherung