Versicherungsort Hausratversicherung
Als Versicherungsort gilt in der Hausratversicherung:
Wohnung des Versicherungsnehmers, gleich ob Eigentum oder gemietet, im Mehr- oder Einfamilienhaus
zur Wohnung gehörende Loggien, Balkone
an das Gebäude unmittelbar angrenzende Terrassen
Räume in Nebengebäuden (Garage, Schuppen, Gartenhaus etc.) auf demselben Grundstück
Versicherungsschutz wird darüber hinaus auch gewährt für:
privat genutzte Garagen in der Nähe des Versicherungsortes
Gemeinschaftsräume: Waschmaschinen und Trockner des Versicherungsnehmers
Gemeinschaftlicher Fahrradkeller: Fahrräder bei Mitversicherung von Fahrraddiebstahl
private Rundfunk- und Fernsehantennen und Markisen des Versicherungsnehmers auf dem Grundstück
Nicht als Versicherungsort gelten Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Versicherungsort Wohngebäudeversicherung