Wirtschaftlichkeitsgebot Krankenversicherung
Das Wirtschaftlichkeitsgebot der Krankenversicherung besagt, daß Aufwendungen für eine Heilbehandlung in der Krankenversicherung müssen nicht nur medizinisch notwendig sein, sondern dürfen auch nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen (§ 192 Abs. 2 VVG).
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