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Wohngebäudeversicherung
AOK Wohngebäudeversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Bei der verbundenen Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine Schadensversicherung, welche die Versicherungsarten Feuerversicherung, Sturm- und Leitungswasserversicherung in einem Versicherungsvertrag vereint und bietet so einen umfangreichen Versicherungsschutz gegen die Gefahren und den sich daraus ergebenden Schäden, wie beispielsweise durch Feuer, Frost, oder Sturmschäden.
Werden durch eine oder mehrere der versicherten Gefahren, Schäden am versicherten Wohngebäude verursacht, so leistet die Wohngebäudeversicherung finanzielle Entschädigung bis zur maximalen Höhe der bei Vertragsabschluß vereinbarten Versicherungssumme.
Versichert sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung alle im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Wohngebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück. Im Einzelnen werden die durch die Wohngebäudeversicherung versicherten Sachen wie folgt definiert,
Wohngebäude
Wohngebäude im Sinne der Wohngebäudeversicherung sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der überwiegenden Nutzung (mindestens 50% der Grundfläche) zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
Gebäudebestandteile
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Wohngebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Dazu gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Wohngebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
Gebäudezubehör
Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Wohngebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Grundstückbestandteile
Als Grundstückbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.
Versicherungsort
Versicherungsgrundstück ist das Flurstück, auf dem das durch die Wohngebäudeversicherung versicherte Wohngebäude steht (Versicherungsort). Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, so gilt als Versicherungsort derjenige Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem / den im Versicherungsschein bezeichneten Wohngebäude ausschließlich zugehörig ist.
Weitere Grundstückbestandteile sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind, wie beispielsweise folgende,
Carports bis - XX - qm Grundfläche,
Gewächs- und Gartenhäuser bis - XX - qm Grundfläche,
Grundstückseinfriedungen (auch Hecken),
Hof- und Gehwegbefestigungen,
Hundehütten bis - XX - qm Grundfläche,
Masten- und Freileitungen,
Wege- und Gartenbeleuchtungen.
Versichert sind durch die Wohngebäudeversicherung alle infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für
Aufräumungs- und Abbruchkosten Bewegungs- und Schutzkosten
Die Entschädigung für versicherte Kosten ist auf den vereinbarten Betrag begrenzt. Darüberhinaus ersetzt die Wohngebäudeversicherung anfallende Mehrkosten bis zu dem hierfür vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendige Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen, oder Preissteigerungen nach Eintritt des Versicherungsfalles.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der AOK Wohngebäudeversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
AOK Wohngebäudeversicherung - Tipps und Infos
Im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung weiterer Elementarschäden sind auf Grundlage von VGB auch Schäden durch Überschwemmung, Rückstau,
Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar. In Anlehnung an die industrielle Extended Coverage Versicherung
besteht nunmehr auch in der Wohngebäudeversicherung nach VGB 2008 durch Vereinbarung der Klausel PK 7165 die Möglichkeit, Schäden durch Anprall eines
Schienen- oder Straßenfahrzeugs zu versichern.
Inzwischen nimmt die Stromerzeugung durch Solarzellen beim Bau neuer Häuser einen immer größeren Stellenwert ein. PV-Anlagen sind nicht nur langlebig,
sondern auch teuer, so dass sich die Frage nach dem möglichen Schadenpotenzial und der Absicherung durch eine Wohngebäudeversicherung stellt. Die Gefährdung der PV-Anlagen ergibt sich schon
allein aus der Art der Installation. Denn PV-Anlagen werden auf Hausdächern oder Fassaden installiert und sind damit den Naturereignissen ausgesetzt. Dazu
gehören Blitzschlag, Feuer, Sturm, Hagel und Schneedruck.
Von einer zwingenden Vorschrift spricht man, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt, dass eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung unwirksam
ist (z. B. Nichtigkeit einer betrügerischen Über- oder Doppelversicherung). Halbzwingende Vorschriften können nur zugunsten des Versicherungsnehmers oder
eines durch die Versicherung geschützten Dritten vertraglich geändert werden. Eine halbzwingende Vorschrift liegt vor, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt,
dass der AOK Wohngebäudeversicherung sich auf eine abweichende Vereinbarung nicht berufen kann.
So hat das Wohnflächenmodell doch den Nachteil, dass es dem Versicherungsinteressenten erschwert ist, sich einen schnellen Marktüberblick über den
günstigsten Beitrag der Wohngebäudeversicherung zu verschaffen. Genügt es ihm beim 1914er-Modell, den Beitragssatz je Tausend Euro Versicherungssumme zu erfragen, erhält er beim
Wohnflächenmodell einen Beitragsüberblick erst, wenn er den angefragten Versicherern die oben skizzierten Informationen geliefert hat und diese daraufhin
die Beitragsermittlungen vorgenommen haben.
Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind. Versicherbar sind jedoch nicht nur
die zu Wohnzwecken dienenden Gebäude, sondern auch Wohn- und Geschäftsgebäude, Geschäftsgebäude, Bürogebäude sowie Nebengebäude wie Garagen, Gartenhäuser u.
dergl. Deshalb sind die zu versichernden Gebäude und ihre Nutzungsart im Versicherungsvertrag zur AOK Wohngebäudeversicherung einzeln zu benennen. Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind
mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind.
Die Sturm- und die Hagelversicherung sind als eigenständige Versicherungssparten ebenfalls der Elementarversicherung zuzuordnen. Auch in der Technischen
Wohngebäudeversicherung und Transportversicherungen sind Elementargefahren mitversichert. Aufgrund der erheblichen Nachfrage bieten die Wohngebäudeversicherung seit einigen Jahren eine
erweiterte Elementarschadendeckung für Hausrat, Wohngebäude und industrielle Risiken an. Ergänzt wird sie durch die Elementarschaden Mietverlust- und
Klein Betriebsunterbrechungsversicherung.
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Allgemeine Infos und Tipps über die Wohngebäudeversicherung
Indes hat der für das versicherte Gebäude vorsteuerabzugsberechtigte VN der Wohngebäudeversicherung zu den VGB 2008 durch Vereinbarung der Klausel PK 7760 die Möglichkeit, die
Versicherungssumme 1914 um den Mehrwertsteueranteil zu reduzieren. Mit dieser Klausel gilt vereinbart, dass ein Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer
in Schadenfall nicht besteht, soweit die Versicherungssumme entsprechend niedriger als der Versicherungswert festgesetzt wurde.
Mit diesem Passus soll klargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen Einbaumöbel/ -küchen als Gebäudebestandteil gelten. Bei den z.B. in Einbauküchen
der beschriebenen Art integrierten Elektrogeräten wie Herde, Kühlschränke und dgl. handelt es sich zwar regelmäßig um serienmäßig gefertigte Teile, dennoch
können sie nicht isoliert im Sinne der AOK Wohngebäudeversicherung betrachtet werden. Sie bilden nämlich eine Einheit mit dem betreffenden Küchenmöbelstück und sind deshalb als mit diesem versichert
zu betrachten.
Mit dem Wegfall der Genehmigungspflicht sind die AVB auch in ihrer Funktion als Gerüst und Gerippe des Rechts und der Produktgestaltung in den freien Raum
des Wettbewerbs gestellt. Dadurch ist die rechtliche Stabilisierungswirkung der bisherigen Rechtsprechung, aber auch der Kommentierung zu den AVB der
einzelnen Versicherungszweige, in Frage gestellt. Besondere Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008) Grundbedingungswerk,
Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung.
Im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung weiterer Elementarschäden sind auf Grundlage von VGB auch Schäden durch Überschwemmung, Rückstau,
Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar. In Anlehnung an die industrielle Extended Coverage Versicherung
besteht nunmehr auch in der Wohngebäudeversicherung nach VGB 2008 durch Vereinbarung der Klausel PK 7165 die Möglichkeit, Schäden durch Anprall eines
Schienen- oder Straßenfahrzeugs zu versichern.
Verletzt der VN vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so
kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Das Kündigungsrecht des
Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der VN beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. Verletzt der VN eine
Obliegenheit vorsätzlich, so ist die Wohngebäudeversicherung von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Die Bestimmungen der AOK Wohngebäudeversicherung, von denen abgewichen werden kann, heißen abdingbare Bestimmungen. Zum Schutz der Versicherungsnehmer bestehen aber auch gesetzliche
Schranken für die Gestaltung der Versicherungsverträge. Es gibt insofern Vorschriften im VVG, von denen nicht oder nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers
abgewichen werden darf. Danach unterscheidet man zwischen zwingenden oder halbzwingenden Vorschriften. Zwingende Vorschriften dürfen weder zugunsten noch
zuungunsten des Versicherungsnehmers geändert werden.
AOK Wohngebäudeversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Wohngebäudeversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die AOK Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der AOK Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "AOK Wohngebäudeversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Wohngebäudeversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Apella Wohngebäudeversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Wohngebäudeversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die AOK Wohngebäudeversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.