Beitragsvergleich Betriebliche Altersvorsorge - Top Leistungen zu günstigen Preisen
Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.
Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.
Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds
Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.
Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.
Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.
Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden.
Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.
Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Renditeunterschiede
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase
Je nach Anbieter und Leistungen können sich die anfallenden Beiträge erheblich voneinander unterscheiden. Mit unserem unabhängigen und kostenlosen Beitragsvergleich für die Betriebliche Altersvorsorge ermitteln wir für Sie den auf Ihren persönlichen Bedarf bestmöglichen Versicherungsschutz zum günstigsten Preis. Sie können si bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen.
Beitragsvergleich Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Infos
Kapitalbildende Finanzierungssysteme sind von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung. Die in der Betriebliche Altersvorsorge angesammelten Mittel erfüllen eine
volkswirtschaftliche Funktion, indem sie die gesamtwirtschaftliche Kapitalbildung erhöhen und positive Einflüsse auf Beschäftigung, Sicherung von
Arbeitsplätzen und Volkseinkommen besitzen können. Wachstumsfördernde und konjunkturbelebende Aspekte können weiterhin bestehen. Hierbei sind die
steuerlichen Rahmenbedingungen und die Finanzierungsmöglichkeiten grundsätzlich von erheblicher Bedeutung.
Bei beitragsorientierten Versorgungssystemen wird die zugesagte Versorgungsleistung unmittelbar aus einem definierten Beitrag abgeleitet. In der Praxis zeigt
sich vermehrt ein Interesse der Arbeitgeber daran, unter Kalkulationssicherheitsaspekten den mit der Betriebliche Altersvorsorge verbundenen Aufwand fixieren zu können. Dies ist
über ein echtes Beitragsprimat, d. h. eine konkrete Versorgungsverpflichtung des Arbeitgebers, die sich ausschließlich auf die Bereitstellung zur
Finanzierung nicht garantierter Versorgungsleistungen beschränkt.
Werden keine Beiträge in gesetzliche Rentenversicherung oder Versorgungswerk gezahlt, so können 2007 von den eingezahlten maximal 20.000 EUR bis zu 64
Prozent, also maximal 12.800 EUR, als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht. Und so geht es, wie in Tabelle 1 dargestellt, von Jahr zu Jahr
weiter, bis 2025 20.000 EUR und damit 100 Prozent erreicht sind. Dort, wo sich die Basisrente als zweckmäßige, steuerlich erleichterte Beitragsvergleich Betriebliche Altersvorsorge
erweist, muss keine Vergleichsberechnung mehr vorgenommen werden.
Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, die Höhe der Entgeltumwandlung von Jahr zu Jahr bis zu maximal 4 Prozent der jeweiligen BBMG zu wählen. Seit
dem 1.1.2005 besteht die Möglichkeit, zusätzlich zu den 4 Prozent weitere 1.800 EUR umzuwandeln, vorausgesetzt, es wurden zuvor keine Beiträge nach § 40b
EStG pauschalversteuert eingebracht. Es tritt die sofortige Unverfallbarkeit gemäß § 1b Abs. 5 BetrAVG bei Entgeltumwandlung ein. Diese sofortige
Unverfallbarkeit führt für die Betriebliche Altersvorsorge bei Entgeltumwandlung ab dem 1.1.2002 zu einem sofortigen gesetzlichen Insolvenzschutz.
Zur Beitragsvergleich Betriebliche Altersvorsorge dienende Kapitalbildende und Rentenversicherungen ergänzen die gesetzliche Rentenversicherung oder ersetzen sie (bei Selbstständigen).
Sie sind dafür besonders gut geeignet, weil sie anders als reine Finanzprodukte die so genannten biometrischen Risiken wie Langlebigkeit (Rentenversicherung)
oder Todesfall (Risiko- und gemischte Lebensversicherung) abdecken. Im Rahmen des Drei-Schichten Modells werden klassische Kapital- und Rentenversicherungen
nicht mehr als Betriebliche Altersvorsorge Produkte, sondern als Produkte zum Vermögensaufbau angesehen.
Die volle Beitragspflicht gilt selbst dann, wenn eine Betriebliche Altersvorsorge nach Ausscheiden des Mitarbeiters von diesem aus voll verbeitragtem Gehalt weiter
privat finanziert wurde. Bei einer Kapitalleistung über 100.000 EUR und einem Beitragssatz von 15,5 Prozent führt dies zu einem monatlichen Beitrag von
129,00 EUR, so dass über den Zeitraum von 120 Monaten = zehn Jahren insgesamt 15.500 EUR zu zahlen sind und nur noch eine Restkapitalleistung von 84.500 EUR verbleibt.
Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge
Beruht eine Anwartschaft auf Entgeltumwandlung, so gelten auch Sonderregelungen hinsichtlich der Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 BetrAVG. Es ist hier
Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 Nr. 1 einschlägig. Soweit eine Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung finanziert wird, ist der Arbeitgeber
verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um ein Prozent anzupassen. Bei der Direktversicherung und der Pensionskasse als Versorgungseinrichtung kann
anstelle dieser Anpassungsgarantie eine laufende Rentenerhöhung unter Berücksichtigung aller Überschussanteile erfolgen.
Der Betriebliche Altersvorsorge Sparer hat zu einem Altersvorsorgevertrag einen Mindesteigenbeitrag zu erbringen. Der Name ist etwas irreführend, da dieser Beitrag nicht
komplett vom Sparer selbst aufgebracht werden muss, sondern nur den nach Grundzulage und Kinderzulagen verbleibenden Betrag. Einen vollen Anspruch auf diese
Zulagen bzw. alternativ den höchst möglichen Sonderausgabenabzug hat er nur, wenn der Beitragsvergleich Betriebliche Altersvorsorge Vertrag folgende Mindesteigenbeiträge seit 2008: 4
Prozent, maximal 2.100 EUR aufweist.
Diese bewilligt dann die Auszahlung der Zulage direkt in den geförderten Betriebliche Altersvorsorge. Eine eventuelle Steuererstattung wird vom Finanzamt auf
das Konto des zulagenberechtigten Steuerzahlers überwiesen. Der Zulagenberechtigte hat im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Anlage AV auszufüllen und
an das Finanzamt zu senden. Die Produktanbieter versenden Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte nach § 24c EStG. Die Vorsorge
Produkte sollen die in der GRV und Beamtenversorgung entstandenen Altersrentenlücken schließen helfen.
Das Gesamtversorgungssystem der Betriebliche Altersvorsorge setzt sich aus einem dreigliedrigen Alterssicherungssystem zusammen, das dem Arbeitnehmer eine Versorgung
ermöglichen soll, damit er keine drastische Reduzierung des Lebensstandards im Rentenalter hinnehmen muss. Dabei spielt die Betriebliche Altersvorsorge eine zentrale
Ergänzungsfunktion zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung war bislang die wesentliche Säule der Versorgung und wird nun der
ersten Schicht des so genannten Drei-Schichten Modells zugerechnet.
Der Anteil der Betriebsstätten der Privatwirtschaft mit einer Betriebliche Altersvorsorge ist im betrachteten Zeitraum von 31 Prozent auf 41 Prozent gestiegen. Der Zuwachs war in
den neuen Ländern etwas stärker als in den alten Bundesländern. Es zeigt sich ein Trend des kontinuierlichen Wachstums der Betriebliche Altersvorsorge. Beim gehaltsabhängigen
Versorgungskonzept in Form des Endgehaltsplans erleidet beispielsweise derjenige Mitarbeiter Verluste hinsichtlich seiner Altersversorgungsansprüche, der
gegen Ende seiner Tätigkeit von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitbeschäftigung umwechselt.
Jedem steuerpflichtigen Riester Berechtigten steht seit dem Veranlagungszeitraum 2002 ein zusätzlicher Sonderausgabenabzugsbetrag zur Verfügung. Dieser
beträgt ab 2008 jährlich 2.100 EUR. Innerhalb dieser Höchstgrenze können Beiträge für die begünstigten Betriebliche Altersvorsorge Verträge als Sonderausgaben
steuerlich berücksichtigt werden (zusätzlich zu den gängigen Aufwendungen für die Beitragsvergleich Betriebliche Altersvorsorge und den sonstigen Vorsorgeaufwendungen). Zu den begünstigten
Aufwendungen gehören nicht nur die selbst geleisteten Beiträge, sondern auch die Zulagen.
Beitragsvergleich Betriebliche Altersvorsorge - Empfehlungen und Tipps
Wer eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge sucht, muß sich oftmals mit einem hohen zeitlichen Aufwand Angebote verschiedener Anbieter auseinandersetzen, diese mühevoll vergleichen und kann sich am Ende dennoch nicht sicher sein, ob er den gewünschten Versicherungsschutz bekommt, den er benötigt und diese es nicht doch etwas günstiger gibt. Viele Betriebliche Altersvorsorge Anbieter bieten ihre Leistungen zumal nur im Internetvertrieb an, sodaß durch eine herkömmliche Recherche vor Ort diese aus dem Beitragsvergleich durch die persönliche Recherchearbeit wegfallen.
Unsere unabhängigen auf die jeweilige Betriebliche Altersvorsorge spezialisierten Versicherungsmakler haben zum einen einen viel größeren Überblick über die derzeit günstigsten Tarife und Leistungen und zum anderen verfügen diese über eine umfangreiche Vergleichssoftware welche automatisch die aktuellsten und besten Versicherer für die Betriebliche Altersvorsorge berechnen und so den für Ihren Bedarf günstigsten Tarif finden können.
Gerade bei einem so wichtigen Versicherungsschutz, wie der Betriebliche Altersvorsorge sollten Sie keine Kompromisse eingehen und durch vermeindlich bessere Eigeninitiative sich auf die Suche begeben. Nutzen Sie unseren kostenlosen Betriebliche Altersvorsorge Beitragsvergleich, lassen Sie sich gegebenfalls bei Fragen durch unsere Experten beraten, denn nur so können Sie Fehler bei der Wahl Ihrer Betriebliche Altersvorsorge sowie den benötigten Leistungseinschlüssen vermeiden.
Bedenken Sie vor allem, billig ist nicht immer gut, aber gute Leistungen können dennoch günstig sein. Bevor Sie sich für eine konkrete Betriebliche Altersvorsorge entscheiden, sollten Sie mit Hilfe unseren Beitragsvergleich einen Überblick über die aktuelle Marktlage und der Preise verschaffen und bei Fragen lieber einmal mehr als zu wenig sich mit unserem unabhängigen Berater zusammensetzen. Dieser hilft Ihnen völlig kostenlos und unverbindlich gern weiter.