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Hallesche Betriebliche Altersvorsorge

Hallesche Betriebliche Altersvorsorge

Durch die Hallesche Betriebliche Altersvorsorge gut und günstig versichert

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Betriebliche Altersvorsorge

Hallesche Betriebliche Altersvorsorge - Gute Leistungen zu günstigen Preisen

Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.

Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.

Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
Kleiner grüner Haken günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
Kleiner grüner Haken es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Kleiner grüner Haken Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
Kleiner grüner Haken steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Kleiner grüner Haken Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds

Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.

Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.

Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.

Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden. Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.

Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Kleiner grüner Haken Renditeunterschiede
Kleiner grüner Haken Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Kleiner grüner Haken Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase

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Hallesche Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Infos

Grundvoraussetzung für die Gestaltung ist, ob es sich bei den Leistungsformen um die klassische Leistungszusage, eine beitragsorientierte Leistungszusage oder eine Beitragszusage mit Mindestleistung handelt. Die beitragsorientierte Leistungszusage und die Zusage aufgrund einer Entgeltumwandlung sind mit der BetrAVG Novelle im Jahr 1999 in das Betriebsrentengesetz eingeführt und damit als Betriebliche Altersvorsorge Maßnahme anerkannt worden. Die Leistungszusage ist die klassische Form der Betriebsrentenzusage.

Dies kann in Form eines Festbeitrages oder als fester Prozentsatz des zugrunde zu legenden Einkommens erfolgen. Bei beitragsorientierten Bausteinkonzepten gewährt der Arbeitgeber entweder einen festen Eurobetrag oder einen Prozentsatz des jeweiligen Einkommens als Beitrag für eine bAV. Der Aufwand für eine Betriebliche Altersvorsorge wird dadurch eindeutig definiert, und daraus werden Versorgungsleistungen abgeleitet. Der Versicherungstarif oder eine Faktorentabelle sind hier die mathematischen Grundlagen.

Als Zielgruppen der Förderung für die Hallesche Betriebliche Altersvorsorge sind vom Gesetzgeber insbesondere die Selbstständigen und Freiberufler genannt worden. Aber auch Senioren, Arbeitnehmer wie Arbeiter und Angestellte, Besserverdienende, beherrschende GGF einer GmbH oder Vorstandsmitglieder einer AG sowie Beamte, Richter, Berufssoldaten und Abgeordnete können von der Förderung je nach individueller Einkommens- und Familiensituation profitieren. Nach dem alten Recht konnten ledige Selbstständige bis zu 5.069 EUR für sämtliche Versicherungsaufwendungen steuerlich geltend machen.

Beitragsbestandteile zur Absicherung vorzeitiger Risiken wie Invalidität oder Todesfall sind von der Mindestleistung in Abzug zu bringen. Der Mitarbeiter trägt das gesamte Anlagerisiko. Diesem Risiko steht aber auch die Chance auf eine überdurchschnittliche Performance des Versorgungskapitals gegenüber. Für einen 40-jährigen Mitarbeiter wird im Jahr 2006 ein Jahreseinkommen von 30.000 EUR zugrunde gelegt, sodass der Arbeitgeber einen Versorgungsbeitrag in Höhe von 600 EUR, also 2 Prozent des versorgungsfähigen Einkommens für eine Betriebliche Altersvorsorge an einen Pensionsfonds zahlt.

Der Gesetzgeber favorisiert diese Besteuerung als Regelbesteuerung auf Grund des BVerfG Urteils zur unterschiedlichen Behandlung von Renten und Pensionen (BVerfG, Urteil vom 06.03.2002, 2 BvL 17/99). Vorteil für den Arbeitnehmer ist, dass er aus steuerlich unbelasteten Gehaltsbestandteilen eine Hallesche Betriebliche Altersvorsorge aufbauen kann und die Steuerlast in eine Zeit fällt, in der außer in wenigen Ausnahmefällen (zum Beispiel hohe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung etc.) nur sehr niedrige zu versteuernde Einkünfte anfallen.

Diese bewilligt dann die Auszahlung der Zulage direkt in den geförderten Betriebliche Altersvorsorge. Eine eventuelle Steuererstattung wird vom Finanzamt auf das Konto des zulagenberechtigten Steuerzahlers überwiesen. Der Zulagenberechtigte hat im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Anlage AV auszufüllen und an das Finanzamt zu senden. Die Produktanbieter versenden Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte nach § 24c EStG. Die Vorsorge Produkte sollen die in der GRV und Beamtenversorgung entstandenen Altersrentenlücken schließen helfen.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge

Eine Vererbung der angesammelten Beitragsmittel ist darüber hinaus nicht möglich. Es kann aber im Rahmen der bAV auf die Möglichkeit der Hinterbliebenenversorgung zurückgegriffen werden. Die Zulagenförderung für eine Betriebliche Altersvorsorge kann seit dem 1.1.2005 als einmaliger Dauer-Zulagenantrag beantragt werden. Bei Auszahlungsplänen, wie sie für Riester-geförderte bAV möglich sind, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Anpassung. Diese Auszahlungspläne sind keine laufenden Leistungen im Sinne des § 16 Abs. 1 BetrAVG.

Arbeitsrechtlich stellen betriebliche Versorgungsleistungen Leistungen des Arbeitgebers und nicht des Betriebes dar. Es ist dabei ohne Bedeutung, ob es sich um eine Tätigkeit des Arbeitnehmers im arbeitsrechtlichen Sinne handelt, oder der durch die Hallesche Betriebliche Altersvorsorge Begünstigte aufgrund eines freien Dienstverhältnisses tätig wird. Die Betriebliche Altersvorsorge gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft und Handelsvertreter. In entgeltlosen Zeiten kann die Versorgung durch Eigenbeiträge fortgesetzt werden.

Bei Altverträgen in Form der Kapitallebensversicherung, für die bis zum 31.12.2004 der erste Beitrag gezahlt wurde und die Laufzeit begonnen hat, können die Beiträge nicht nur als Sonderausgaben abgezogen werden, die Leistungen in Form der Kapitalauszahlung werden außerdem steuerfrei ausgezahlt. Für eine Betriebliche Altersvorsorge, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, ist die Ablaufleistung unter den gleichen Bedingungen wie bei der Kapitallebensversicherung steuerfrei und eine Auszahlung in Form der Leibrente mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

Mit der Einführung der Beitragszusage mit Mindestleistung hat der Gesetzgeber auf die Forderung der Unternehmen zumindest teilweise reagiert, dass auch solche Zusagen als Betriebliche Altersvorsorge anerkannt werden sollen, bei denen lediglich die Zahlung eines bestimmten Arbeitgeberbeitrages zugesagt wird und der Arbeitnehmer das Anlagerisiko vollständig selbst trägt. Festgelegt wurde, dass eine Betriebliche Altersvorsorge auch dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, Beiträge in einen Pensionsfonds, in eine Pensionskasse oder in eine Direktversicherung zu zahlen.

Als Gründe für die Nichteinführung der Betriebliche Altersvorsorge nannten im Übrigen 40 Prozent der Betriebe die schlechte wirtschaftliche Lage bzw. die damit verbundenen Kosten. 70 Prozent der Betriebe in den alten Bundesländern und 58 Prozent der Betriebe in den neuen Bundesländern nannten fehlenden Bedarf bzw. fehlende Nachfrage durch die Arbeitnehmer. Im Rahmen der Betriebliche Altersvorsorge kann in den kleineren und mittelständischen Unternehmen noch viel getan werden. Die Durchdringung ist insbesondere bei den unteren und mittleren Einkommensgruppen der Beschäftigten noch nicht geschafft worden.

Jedem steuerpflichtigen Riester Berechtigten steht seit dem Veranlagungszeitraum 2002 ein zusätzlicher Sonderausgabenabzugsbetrag zur Verfügung. Dieser beträgt ab 2008 jährlich 2.100 EUR. Innerhalb dieser Höchstgrenze können Beiträge für die begünstigten Betriebliche Altersvorsorge Verträge als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden (zusätzlich zu den gängigen Aufwendungen für die Hallesche Betriebliche Altersvorsorge und den sonstigen Vorsorgeaufwendungen). Zu den begünstigten Aufwendungen gehören nicht nur die selbst geleisteten Beiträge, sondern auch die Zulagen.

Hallesche Betriebliche Altersvorsorge - Empfehlungen und Tipps

Die Betriebliche Altersvorsorge gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Hallesche Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.

Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Hallesche Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Hallesche Betriebliche Altersvorsorge" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.

Eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Betriebliche Altersvorsorge für Handwerker finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.

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