Betriebliche Altersvorsorge für Handwerker - Optimal versichert zum günstigsten Preis
Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.
Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.
Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds
Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.
Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.
Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.
Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden.
Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.
Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Renditeunterschiede
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase
Mit unserem kostenlosen und unabhängigen Vergleich aller Anbieter und Tarife finden wir für Sie eine Betriebliche Altersvorsorge für Handwerker mit bestmöglichen Leistungen zum günstigsten Preis. Sparen Sie so, ohne auf wichtige und benötigte Leistungen verzichten zu müssen, bis zu einige Hundert Euro an Beiträgen im Jahr.
Betriebliche Altersvorsorge für Handwerker - Tipps und Infos
Die Versorgungslücke, also die Differenz zwischen Nettoverdienst und gesetzlicher Nettorente, beträgt derzeit mehr als 35 Prozent. Bis 2020 wird sich diese
durchschnittliche Versorgungslücke auf mindestens ca. 43 Prozent vergrößern. Das Rentenniveau eines Durchschnittsverdieners würde dann noch ca. 45 Prozent
betragen. Bei vorzeitigem Rentenbezug ohne Betriebliche Altersvorsorge ab dem 63. Lebensjahr werden Rentenkürzungen um jeweils 0,3 Prozent pro Monat vorgenommen, d. h. 3,6 Prozent für ein
Jahr oder 7,2 Prozent für zwei Jahre früheren Rentenbezug.
Der gewohnte Lebensstandard im Alter kann weder heute und noch weniger zukünftig ausschließlich über die gesetzliche Rente aufrechterhalten werden. Vielmehr
muss eine Aufstockung und Ergänzung durch betriebliche und private Betriebliche Altersvorsorge erfolgen, die vorhandenen Vermögenswerte sinnvoll in Alterseinkommen umgewandelt
werden. Derzeit ist das durchschnittliche Geldvermögen der Älteren deutlich höher als bei Jüngeren; ein Rentnerhaushalt besitzt im Durchschnitt ein
Nettogeldvermögen in Höhe von ca. 44.000 EUR sowie ein Haus- und Grundvermögen von rund 170.000 EUR.
Jedem steuerpflichtigen Riester Berechtigten steht seit dem Veranlagungszeitraum 2002 ein zusätzlicher Sonderausgabenabzugsbetrag zur Verfügung. Dieser
beträgt ab 2008 jährlich 2.100 EUR. Innerhalb dieser Höchstgrenze können Beiträge für die begünstigten Betriebliche Altersvorsorge Verträge als Sonderausgaben
steuerlich berücksichtigt werden (zusätzlich zu den gängigen Aufwendungen für die Betriebliche Altersvorsorge für Handwerker und den sonstigen Vorsorgeaufwendungen). Zu den begünstigten
Aufwendungen gehören nicht nur die selbst geleisteten Beiträge, sondern auch die Zulagen.
Für die Beitragszusage mit Mindestleistung ist jede Anpassung ausgeschlossen. Soweit eine durch Entgeltumwandlung finanzierte Betriebliche Altersvorsorge besteht, ist der Anspruch
des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung ausgeschlossen. Dies regelt § 1a Abs. 2 BetrAVG. Hierdurch wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass Arbeitgeber und
Arbeitnehmer eine höhere Entgeltumwandlung für die Betriebliche Altersvorsorge vereinbaren. Die Vorschrift dient lediglich dem Schutz des Arbeitgebers, dieser kann aber entscheiden, auf diesen
Schutz auch zu verzichten.
Der Gesetzgeber favorisiert diese Besteuerung als Regelbesteuerung auf Grund des BVerfG Urteils zur unterschiedlichen Behandlung von Renten und Pensionen
(BVerfG, Urteil vom 06.03.2002, 2 BvL 17/99). Vorteil für den Arbeitnehmer ist, dass er aus steuerlich unbelasteten Gehaltsbestandteilen eine
Betriebliche Altersvorsorge für Handwerker aufbauen kann und die Steuerlast in eine Zeit fällt, in der außer in wenigen Ausnahmefällen (zum Beispiel hohe Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung etc.) nur sehr niedrige zu versteuernde Einkünfte anfallen.
Diese fiktiven Beträge müssen im Alter in der Einkommensteuer angegeben und versteuert werden (sog. fiktive Auszahlungsphase). Diese Phase sollte zwischen
der Vollendung des 60. und des 68. Lebensjahres vertraglich vereinbart werden. Ab diesem Zeitpunkt muss dann dieser Betrag für die Betriebliche Altersvorsorge anteilig jährlich bis zu seinem
85. Lebensjahr als Einnahme versteuert werden. Alternativ kann in diesem Zeitraum auch der fiktive Betrag für die Betriebliche Altersvorsorge auf dem Wohnförderkonto auf einen Schlag versteuert
werden, mit dem Vorteil, dass dann nur 70 Prozent des Betrags zu versteuern sind.
Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge
Lediglich bei der Unterstützungskasse besteht aufgrund der gesetzlich eingeschränkten steuerwirksamen Dotierungsmöglichkeiten während der Aktivitätsphase
eine Kombination von beschränktem Anwartschaftsdeckungs- und Kapitaldeckungsverfahren. Die Ansammlung der Versorgungsmittel durch die Betriebliche Altersvorsorge kann innerhalb des Unternehmens
bei Direkt-/ Pensionszusage oder außerhalb des Unternehmens bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung oder
Pensionsfonds durch eine Ansammlung der Mittel erfolgen.
Vor diesem Hintergrund ist aus heutiger Sicht der Entgeltcharakter betrieblicher Versorgungsleistungen in Rechtsprechung und Literatur unbestritten und auch
vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausdrücklich anerkannt worden. Die Betriebliche Altersvorsorge für Handwerker müssen zweckgebunden gewährt werden und können nur
bei Eintritt eines vorher definierten Versorgungsfalles vom Arbeitnehmer verlangt werden. Die Betriebliche Altersvorsorge ist daher ein aufgeschobenes Entgelt für die Summe der
während der Betriebszugehörigkeit vom Arbeitnehmer geleisteten Dienste.
Diese bewilligt dann die Auszahlung der Zulage direkt in den geförderten Betriebliche Altersvorsorge. Eine eventuelle Steuererstattung wird vom Finanzamt auf
das Konto des zulagenberechtigten Steuerzahlers überwiesen. Der Zulagenberechtigte hat im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Anlage AV auszufüllen und
an das Finanzamt zu senden. Die Produktanbieter versenden Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte nach § 24c EStG. Die Vorsorge
Produkte sollen die in der GRV und Beamtenversorgung entstandenen Altersrentenlücken schließen helfen.
Eine Betriebliche Altersvorsorge liegt vor, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters- oder
Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln. Die Einführung dieser Zusageart stellt eine Reaktion auf die betriebliche Praxis dar, in der
schon seit geraumer Zeit das Bestreben der Unternehmen groß war, anstelle einer Zusage für eine Leistung den Aufwand für eine Leistung festzulegen. Seit
dem 1.1.1999 befindet sich der Begriff beitragsorientierte Leistungszusage nunmehr im BetrAVG.
Dies kann in Form eines Festbeitrages oder als fester Prozentsatz des zugrunde zu legenden Einkommens erfolgen. Bei beitragsorientierten Bausteinkonzepten
gewährt der Arbeitgeber entweder einen festen Eurobetrag oder einen Prozentsatz des jeweiligen Einkommens als Beitrag für eine bAV. Der Aufwand für eine
Betriebliche Altersvorsorge wird dadurch eindeutig definiert, und daraus werden Versorgungsleistungen abgeleitet. Der Versicherungstarif oder eine Faktorentabelle sind hier die
mathematischen Grundlagen.
Die Regelungen für Zuzahlungen und Zuzahlungshöhen sind sehr uneinheitlich. So bietet die Betriebliche Altersvorsorge für Handwerker bereits freiwillige Zuzahlungsmöglichkeiten ab
mindestens 500 EUR an, andere wollen mindestens 1.500 EUR oder 2.500 EUR als einmaligen Zuzahlungsbeitrag erhalten. Für den Kunden sind
Zuzahlungsmöglichkeiten immer dann interessant, wenn über den normalen Jahresbeitrag hinaus durch zusätzliche Einkünfte steuerlich geförderte Aufstockungen
der Basis Rentenansprüche gewünscht werden.
Betriebliche Altersvorsorge für Handwerker - Empfehlungen und Tipps
Die Betriebliche Altersvorsorge gehört auf Grund ihrer umfangreichen Tarif- und Leistungsgestaltung mit zu den komplexesten Versicherungsformen. Es gilt hierbei viele Dinge zu beachten, um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz aus allen Tarifen eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge für Handwerker Anbietern zu ermitteln. Nicht nur preislich unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, sondern auch in den jeweiligen Leistungseinschlüssen.
Um einen auf die persönlichen Ansprüchen für Handwerker optimierten Versicherungsschutz durch die Betriebliche Altersvorsorge zu erhalten, ist in den meisten Fällen ein persönliches Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, welcher sich auf das Versicherungsgebiet "Betriebliche Altersvorsorge für Handwerker" spezialisiert hat, unbedingt zu empfehlen. Unter Hannoversche Betriebliche Altersvorsorge finden Sie weitere zusätzliche Informationen und Tipps über eine gute und optimale Tarifgestaltung.
Jeder Mensch hat unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse, auch die persönliche Lebenssituation kann sich schnell ändern. All diese Faktoren spielen bei der Tarifwahl eine wichtige Rolle und können für Handwerker schnell dazu führen, wenn durch die Wahl eines falschen Tarif, ein mangelnder Verischerungsschutz, (eine sogenannte Unterversicherung) entsteht.
Wenn Sie eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge für Handwerker suchen, stellen Sie nicht die Höhe der zu zahlenden Beiträge in den Vordergrund, denn oftmals sind die vermeindlich günstigeren Preise mit mangelnden Leistungen verbunden. Durch den Vergleich unserer Experten und deren jahrelanger Erfahrungen wird ein guter Kompromiss für Handwerker gefunden, welcher alle notwendigen Leistungen und Anforderungen einer Betriebliche Altersvorsorge gefunden, welche einen bestmöglichen Schutz zum günstigsten Preis beinhaltet.