SDK Betriebliche Altersvorsorge - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.
Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.
Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds
Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.
Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.
Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.
Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden.
Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.
Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Renditeunterschiede
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase
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SDK Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Infos
Bis in die 90er Jahre hinein war die Leistungszusage die Standard Zusageform für eine Betriebliche Altersvorsorge. Ein 40-jähriger Mitarbeiter hat in 2006 eine Versorgungsregelung erhalten,
nach der er für jedes volle Dienstjahr eine Versorgungsanwartschaft auf eine monatliche Rente in Höhe von 0,5 Prozent des ruhegeldfähigen Einkommens erwirbt.
Mit dem 65. Lebensjahr hat er dann einen Anspruch auf 0,5 Prozent × 25 Dienstjahre = 12,5 Prozent des letzten durchschnittlichen ruhegeldfähigen Einkommens
vor Eintritt des Versorgungsfalles. Lag dieses bei 4.000 EUR, so kann er mit einer Rente von 12,5 Prozent × 4.000 = 500 EUR rechnen.
Da das BetrAVG dieses echte Beitragsprimat jedoch noch nicht vorsieht, wurde lange Zeit lediglich in der Direktversicherung eine solche Vereinbarung
getroffen, bei der viele Versorgungspläne für die Betriebliche Altersvorsorge von einem im Rahmen der pauschalierungsfähigen Höchstbeträge nach § 40b EStG auf einem sog. Beitragsgruppenplan
basieren. Hier ist der Arbeitgeber in Abhängigkeit von Gehaltsgruppen oder untergliedert nach Tätigkeitsbereichen wie z. B. Vorstand, Geschäftsführung,
Direktorium, Abteilungsleiter, Prokuristen, außertarifliche Mitarbeiter.
Der für die ökologische Anlage bestimmte Teil des Kapitals wird in Fonds investiert. Bei Riester-Produkten gibt es klassische Produkte, von denen ein
vergleichsweise geringer Teil nachhaltig in Form von Fonds investiert wird. Bei fondsgebundenen Renten Policen ist der Anteil hingegen deutlich höher.
Sollte über Betriebliche Altersvorsorge Produkte die Resonanz deutlich größer werden, dürfte das auch Rückwirkungen auf andere SDK Betriebliche Altersvorsorge Produkte haben.
Versicherungsprodukte sind für viele Anleger in Deutschland die wichtigste Säule für die Vermögensanlage.
Anspruchsvoraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Der Anspruch ist auf einen Höchstumwandlungsbetrag
von vier Prozent der jeweils aktuellen BBMG begrenzt. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung kann sofort in voller Höhe geltend gemacht werden. Die sog.
Riesterförderung nach § 10a EStG wächst nur alle zwei Jahre bis zum Jahre 2008 an. Auch in der Betriebliche Altersvorsorge ist eine Förderung damit erst ab 2008 in voller Höhe
möglich. Jeder förderberechtigte Arbeitnehmer kann den vollen Betrag umwandeln.
Die starke Veränderung von Erwerbsbiografien (zunehmender Wechsel zwischen angestellter und selbstständiger Tätigkeit, wechselnde Phasen der Erwerbstätigkeit
und der Erwerbslosigkeit), zunehmend unsichere Zukunftsaussichten und auch ganz klassische Unwägbarkeiten der Lebensplanung senken das Interesse an
Versicherungsprodukten, die über Jahrzehnte hinweg starr und unflexibel gestaltet sind. Stattdessen werden zunehmend Produkte nachgefragt, die nicht nur
eine sehr flexible Verwendung der aufgebauten Leistungen, wie die SDK Betriebliche Altersvorsorge, sondern auch Flexibilität in der Ansparphase zulassen.
Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte ist erweitert worden. So wird der Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile gefördert, wenn der Zulageberechtigte in
der betreffenden Genossenschaft wohnt. Insgesamt können Beträge aus dem Betriebliche Altersvorsorge Vertrag verwendet werden für die Anschaffung oder Herstellung,
einer Wohnung in einem eigenen Haus, oder einer eigenen Eigentumswohnung, oder einer Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft, oder eines
eigentumsähnlichen oder lebenslangen Dauerwohnrechts (Beteiligung an einem Altersheim).
Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge
So ist die Entgeltumwandlung nur möglich, wenn der Tarifvertrag die Umwandlung von Tarifentgelt zulässt. Dafür ist die sog. Tariföffnungsklausel gemäß § 17
Abs. 5 BetrAVG erforderlich. Der neue Anspruch auf Entgeltumwandlung steht unter einem sog. Tarifvorrang. Im Zuge der Rentenreform wurde die
Betriebliche Altersvorsorge durch ein sog. Förderkonzept vorgesehen, die sog. Riester-Förderung, auch Kombi-Modell genannt. Sie besteht aus einem System von
Zulagenförderungen, also der Gewährung besonderer steuerlicher Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten.
Die Beiträge zu einem zertifizierten SDK Betriebliche Altersvorsorge Vertrag können über einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden.
Die Berücksichtigung ist möglich bis zu folgenden Beträgen in den Veranlagungszeiträumen seit 2008: bis zu 2.100 EUR. Hat der Altersvorsorgesparer Zulagen
zu seinem Vertrag erhalten, prüft das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug zu einer höheren Ersparnis als die Zulagen führt
und berücksichtigt diese dann. Anderenfalls bleibt es bei den Zulagen, ein Sonderausgabenabzug erfolgt dann nicht.
Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d.h. 12.800 EUR steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende
Basis Rentenversicherung vereinbart. Ein erzielt bei seinem Steuersatz von 30 Prozent eine Steuerersparnis von 2.529 EUR, so dass er nur 17.471 EUR
Eigenbeitrag für eine Investitionssumme von 20.000 EUR leisten muss. Somit erhält er bei Berücksichtigung einer Lebenserwartung von 24 Jahren und der
Besteuerung der Leistungsphase durch die Betriebliche Altersvorsorge eine Rendite von 4,6 Prozent nach Steuern.
Die Deckungsmittel der Betriebliche Altersvorsorge belaufen sich auf rund 354 Mrd. EUR. Der jährliche Aufwand der Unternehmen für die bAV beträgt ca. 35 Mrd. EUR. Hiervon entfallen
rund 40 Prozent Baraufwand auf die Betriebliche Altersvorsorge an Betriebsrentner. Die restlichen 60 Prozent bilden den Finanzierungsaufwand in den Bilanzen der
Unternehmen. Als Prozentsatz der Lohnsumme ausgedrückt entspricht der jährliche Versorgungsaufwand knapp 10 Prozent. Hinzu kommt die Zusatzversorgung für
Angestellte im öffentlichen Dienst sowie die Beamtenpensionen.
Nach wie vor ist aber festzuhalten, dass in den alten Bundesländern nur etwa jeder Zweite und in den neuen Bundesländern sogar nur jeder Dritte
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eine Zusatzversorgung erhält. Der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ist in Deutschland von
38 auf 46 Prozent, in den alten Bundesländern von 42 auf 48 Prozent, in den neuen Bundesländern von 19 auf 32 Prozent angestiegen. Rund 15,7 Mio. aller
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verfügen über eine Betriebliche Altersvorsorge.
Im Prinzip wäre es denkbar, statt einer versicherungsbasierten Lösung für die SDK Betriebliche Altersvorsorge einen Aktien- oder Investmentfonds-Sparplan zu wählen. Als
Argument wird dabei vor allem auf die höheren Kosten verwiesen. Aber spätestens durch die Einführung der Abgeltungsteuer hat die Policenvariante - gleiche
Rendite aus die Betriebliche Altersvorsorge Anlagebausteine unterstellt - die Nase vorn. Das liegt daran, dass in diesem Fall die erzielten Kursgewinne und Dividenden während der Laufzeit
des Vertrages unangetastet bleiben.
SDK Betriebliche Altersvorsorge - Empfehlungen und Tipps
Die Betriebliche Altersvorsorge gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die SDK Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der SDK Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "SDK Betriebliche Altersvorsorge" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
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