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DAS Private Rechtsschutzversicherung

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Private Rechtsschutzversicherung

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DAS Private Rechtsschutzversicherung - Tipps und Infos

Die Private Rechtsschutzversicherung bietet keine pauschale Deckung für alle möglichen Arten von Rechtsstreitigkeiten. Vielmehr ist der Versicherungsschutz auf bestimmte Rechtsgebiete ausgerichtet, die erfahrungsgemäß für die Mehrheit der Rechtsuchenden relevant sind, und bestimmt innerhalb dieses Rahmens den aus der Sicht des Versicherers möglichen Deckungsumfang. § 2 ARB listet diese Bereiche, die in unterschiedlichen Konstellationen im Rahmen der behandelten Rechtsschutzformen kombiniert werden können, im Einzelnen auf.

Diese Quotierungsregelung beruht auf dem Wegfall des Alles-oder-Nichts Prinzips. Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat bei der Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass die Private Rechtsschutzversicherung den VN durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Weist der VN nach, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Da die Abgrenzung zwischen privater und selbstständiger Tätigkeit über die Mitversicherung des DAS Private Rechtsschutzversicherung (s.u.) entscheidet, treten in diesem Bereich häufig Streitigkeiten auf, die vor Gericht ausgetragen werden. Ist eine Rechtsschutzversicherter Gesellschafter einer GmbH, auf deren Wirken er maßgeblichen Einfluss ausüben kann, betrifft dies nicht mehr seinen privaten Bereich und es handelt sich selbst dann nicht um die Verwaltung eigenen Vermögens, wenn er im Namen seiner Ehefrau eine Warenbestellung aufgibt.

Das ist z.B. bei einem Verkehrsunfall der Fall. Schwierigkeiten können sich hingegen dann ergeben, wenn zwischen dem schadenverursachenden Ereignis und dem tatsächlichen Schadeneintritt ein nicht unerheblicher Zeitraum liegt und nur ein Teilbereich in den versicherten Zeitraum fällt. Im Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht stellen die ARB der Private Rechtsschutzversicherung auf das Ereignis ab, das die Änderung der Rechtslage des VN oder einer mitversicherten Person zur Folge hat (z.B. Tod des Erblassers, Trennung der Ehegatten oder Geburt eines Kindes).

Die Rechtsstellung der versicherten Personen regelt § 15 ARB. Danach besteht Versicherungsschutz für den VN der Private Rechtsschutzversicherung und die im Versicherungsschein oder in den einzelnen Rechtsschutzformen genannten Personen. Außerdem besteht Versicherungsschutz durch die DAS Private Rechtsschutzversicherung zu Gunsten der Personen, denen auf Grund des Todes oder der Verletzung des VN oder einer mitversicherten Person kraft Gesetzes daraus resultierende Ansprüche zustehen (z.B. Erben). Die für den VN anwendbaren Vertragsbestimmungen gelten für mitversicherte Personen sinngemäß.

In tatsächlicher Hinsicht kann geprüft werden, ob bei einem schlüssigen Vorbringen der zugrunde liegende Sachverhalt bei einem erwarteten Bestreiten durch den Gegner beweisbar ist. Hat das Gericht bereits einen Vergleich gewährt oder einen Beweisbeschluss erlassen, so kann die Private Rechtsschutzversicherung die Erfolgsaussicht nicht mehr verneinen. Als mutwillig sind wirtschaftlich in hohem Maß unvernünftige Maßnahmen zu Lasten aller Versicherten anzusehen, die zum angestrebten Erfolg in keinem Verhältnis stehen.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Private Rechtsschutzversicherung

Der Straf-Rechtsschutz der Private Rechtsschutzversicherung umfasst zum einen die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens. Gesetzlich ist dieser Begriff nicht definiert. Nach allgemeiner Auffassung fallen hierunter Verstöße gegen Vorschriften des Verkehrs zu Lande, zu Wasser sowie in der Luft, z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit oder Nötigung im Straßenverkehr. Beim Herausfahren aus einer Parklücke berührt ein Autofahrer ein anderes Fahrzeug, welches dabei beschädigt wird.

Gegenüber einem vorsteuerabzugsberechtigten VN ist die DAS Private Rechtsschutzversicherung nur zum Ersatz der Kosten ohne Mehrwertsteuer verpflichtet. Es besteht also kein Freistellungsanspruch in Höhe des Mehrwertsteuerbetrages. Kosten, die der VN anlässlich der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen selbst aufwendet (sog. Parteikosten), sind nur dann versichert, wenn sie ausnahmsweise positiv im Leistungskatalog aufgeführt sind (z.B. Reisekosten zu einem ausländischen Gericht).

Einige Anbieter für die Private Rechtsschutzversicherung schließen abweichend von dieser Bestimmung die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen der versicherten Personen als gesetzliche Vertreter aus ihren Anstellungsverträgen (z.B. wegen Zahlung einer Abfindung) ein. Im Übrigen kann dieser Personenkreis eine eigenständige Anstellungsvertrags Rechtsschutzversicherung abschließen. In einem ursächlichem mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.

Zum Bereich der privatrechtlichen Schuldverhältnisse zählen auch Streitigkeiten über das Zustandekommen eines Vertrages sowie Bereicherungsansprüche im Zusammenhang mit der Rückabwicklung von Verträgen. Gedeckt sind auch Streitigkeiten zwischen dem VN und seinem - früheren - Anwalt über den Grund oder die Höhe der gesetzlichen Vergütung für dessen Tätigkeit. Ferner ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen eingeschlossen. Das gilt allerdings nicht für die Private Rechtsschutzversicherung aus dem gewerblichen Bereich.

Jedem Bescheid eines Sozialversicherungsträgers geht im Regelfall ein Antrag des VN (z.B. Rentenantrag) voraus. Dieser stellt eine Willenserklärung des VN dar, die auf den Erlass eines für ihn günstigen Verwaltungsakts gerichtet ist. Wird der Antrag vor Beginn des Versicherungsschutzes gestellt, so besteht kein Rechtsschutz durch die Private Rechtsschutzversicherung, auch wenn der vom VN anzufechtende Bescheid während der Laufzeit des Versicherungsvertrages ergeht. Fällt er in die Wartezeit, so hat der Antrag keine Bedeutung für die Rechtsschutzzusage.

Erfolgt die Versagung des Versicherungsschutzes aus anderen Gründen, ist die Einleitung eines Schiedsverfahrens nicht möglich. Die Entscheidung des Schiedsgutachters ist für die DAS Private Rechtsschutzversicherung bindend, während der VN die Entscheidung nicht akzeptieren muss und weiterhin Deckungsklage erheben kann. Der VN trägt hier die eigenen Anwaltskosten sowie diejenigen des Schiedsgutachters, wenn sich herausstellt, dass die Deckungsablehnung berechtigt war. Der Versicherer trägt die Kosten des VN und die Kosten des Schiedsgutachters.

DAS Private Rechtsschutzversicherung - Empfehlungen und Tipps

Die Private Rechtsschutzversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die DAS Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.

Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der DAS Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "DAS Private Rechtsschutzversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.

Eine gute und günstige Private Rechtsschutzversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter DBV Private Rechtsschutzversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Private Rechtsschutzversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.

Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die DAS Private Rechtsschutzversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.


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