Abfindung
Eine Abfindung ist eine im Wege des Vergleichs zur Abgeltung aller etwaigen Ansprüche gewährte Leistung. Die Abfindungserklärung stellt die Quittung des Versicherungsnehmers in Verbindung mit einem Verzicht auf weitergehende gegenwärtige oder zukünftige Ansprüche dar. Ein Abfindungsverbot gilt in für die Betriebliche Altersvorsorge. Danach dürfen gesetzlich unverfallbare Versorgungsanwartschaften nicht abgefunden werden.
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