Abfindungserklärung
Nicht selten verlangt eine Haftpflichtversicherung vom Geschädigten, dass dieser eine Abfindungserklärung unterschreibt, bevor er eine Schadenersatzzahlung erhält. Der Geschädigte soll dann z. B. erklären, dass er mit Erhalt eines bestimmten Geldbetrages in jeder Hinsicht und für den gesamten Schaden als abgefunden gilt. Insbesondere bei Körperverletzungen, deren Heilungsverlauf sich häufig nicht mit Sicherheit voraussehen lässt und bei denen nicht vorhergesehene Spätfolgen eintreten können, sollte man sich vor der Abgabe einer Abfindungserklärung anwaltlich beraten lassen.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Abhandenkommen




