Abschlußprovision
Vergütung des Versicherungsvermittlers für die erstmalige Vermittlung eines Versicherungsvertrags. Sie wird in der Regel in einem prozentualen Verhältnis zu der vom Kunden bezahlten Prämie berechnet.
Üblich ist, dass Ausschließlichkeits- und Mehrfachvertreter in den Komposit-Versicherungssparten eine erhöhte Abschlussprovision (AP) erhalten, anders als Versicherungsmakler, deren Courtage als durchlaufende Provision für den Abschlussfall nicht besonders erhöht ist. In den Personenversicherungszweigen Lebensversicherung und Krankenversicherung hingegen ist für alle Vermittlertypen eine einmalige, erhöhte Abschlussprovision üblich, die den besonderen Beratungsaufwand in Zusammenhang mit dem Abschluss honoriert.
Die Abschlußprovision ist mit Zahlung der Prämie durch den Kunden fällig nach dem Grundsatz, dass die Provision das Schicksal der Prämie teilt. Sie wird ausschließlich vom Versicherungsunternehmen bezahlt, das die AP in die Versicherungsprämie einkalkuliert.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Abschlußvertreter